BADE- & SAUNAORDNUNG
Toskana Therme Bad Orb
Betreibergesellschaft: Therme Bad Orb GmbH
A. Haus- und Badeordnung
1. Allgemeines
1.1 Die Haus- und Badeordnung gilt im gesamten Bereich der Bäder der Toskanaworld AG einschließlich der Sauna- und Dampfbäderbereiche, für die ergänzend die Saunaordnung gilt (vgl. Buchstabe B. dieser Haus- und Badeordnung).
1.2 Die Haus- und Badeordnung ist für alle Bädergäste verbindlich.1.3 Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Bäderbetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden.
2. Badegäste
2.1 Die Benutzung der Bäder ist grundsätzlich während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rahmen der Haus- und Badeordnung möglich.
2.2 Der Zutritt ist nicht gestattet für:
- Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
- Personen, die Tiere mit sich führen
- Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), offenen Wunden oder übertragbaren Hautausschlägen oder Hautveränderungen, die sich ablösen und in das Wasser gelangen können, leiden
- Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen, es sei denn, dies geschieht mit ausdrücklicher Einwilligung der Toskanaworld AG.
Ergänzend wird auf Ziffer 5.16 der Haus- und Badeordnung verwiesen.
2.3 Folgenden Personen ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer sie ununterbrochen beaufsichtigenden geeigneten, das heißt zur Ausübung der Aufsicht auch bereiten und befähigten, volljährigen Begleitperson gestattet:
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen und/oder an- und auskleiden können
- Personen, die nicht schwimmen können
- Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
- Personen mit geistiger Behinderung
- Blinden
- Personen, die unter Ohnmachts- und/oder Krampfanfällen leiden
3. Entgelte
3.1 Die aktuellen Preise werden in den jeweiligen Bädern über die dort ausgehängten aktuellen Preislisten und ausgelegten Prospekte, welche insoweit Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung sind, sowie auf der Internetseite www.toskanaworld.net bekannt gegeben.
3.2 Der Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen sein. Diese Zutrittsberechtigung ist vom Badegast oder – im Fall von Ziffer 2.3 dieser Haus- und Badeordnung – von dessen Begleitperson, während des Aufenthaltes im Bad stets getrennt und besonders sorgfältig von dem ihm bzw. der Begleitperson ausgehändigten Datenträger (Coin) aufzubewahren. Es wird empfohlen, die Zutrittsberechtigung im Wertfach oder im Gaderobenschrank zu verschließen; auf Ziffer 7.4 dieser Haus- und Badeordnung wird verwiesen.
3.3 Einzelkarten für den jeweils gelösten Zeitraum gelten nur einmal am Kauftag und nur in dem Bad, für das sie gelöst wurden. Entsprechendes gilt für jede Entwertung einer Mehrfachkarte (5er- oder 10er-Karte).
3.4 Das Wechselgeld ist sofort nach Erhalt vom Badegast zu prüfen. Eine Reklamation ist nur möglich, wenn der Kunde nachweist, zu wenig Wechselgeld erhalten zu haben.
3.5 Gelöste Zutrittsberechtigungen werden nicht zurückgenommen. Für vom Badegast verlorene Zutrittsberechtigungen wird kein Ersatz geleistet.
3.6 Von der Toskanaworld AG ausgegebene Gutscheine werden nicht in bar ausgezahlt, auch keine Restbeträge nach einer Teil-Einlösung des Gutscheinwerts.
3.7 Der an den Badegast ausgegebene Datenträger (Coin) dient als Zeiterfassungsmedium und als Zugangsberechtigung innerhalb der gebuchten Bereiche (Bad, Sauna etc.) sowie als badinternes Zahlungsmittel mit einem Kreditlimit von € 35,00 für die Gastronomie. Jedem ausgegebenen Coin wird eine gesonderte, einmalig vergebene Kontrollnummer zugeordnet, die auf der Zutrittsberechtigung des Badegastes, dem der Coin ausgehändigt worden ist, vermerkt und unter der im internen Abrechnungssystem jede Verwendung des Coins im Bad als Zahlungsmittel registriert wird. Der an den Gast ausgehändigte Coin bleibt Eigentum der Toskanaworld AG.
3.8 Um ein Abhandenkommen der dem Badegast oder – im Fall von Ziffer 2.3 dieser Haus- und Badeordnung – dessen Begleitperson ausgehändigten Zutrittsberechtigung, von Garderobenschrankschlüsseln und/oder Datenträgern (Coins) und deren missbräuchliche Verwendung oder Verwechselung zu vermeiden, sind diese stets besonders sorgfältig aufzubewahren. Keinesfalls dürfen insbesondere die ausgehändigten Schlüssel und Coins unbeaufsichtigt bleiben oder unbefugten Dritten ausgehändigt werden.
3.9 Jeder Verlust der Zutrittsberechtigung, des Garderobenschrankschlüssels und/oder des Datenträgers (Coins) ist unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden. Im Falle des Verlusts eines Coins ist dem Personal darüber hinaus die dazugehörige Zutrittsberechtigung unaufgefordert zur Ablesung der darauf registrierten Kontrollnummer auszuhändigen, damit der Coin zur Verhinderung einer unbefugten Benutzung gesperrt und zugleich im internen Abrechnungssystem des Bades ausgelesen werden kann, ob und in welchem Umfang der Coin als Zahlungsmittel verwendet worden ist.
3.10 Bei Verlust des Datenträgers (Coins) mit oder ohne (Schlüssel-)Armband, ist der Badegast oder – im Fall von Ziffer 2.3 dieser Haus- und Badeordnung – dessen Begleitperson jeweils zur Entrichtung des betreffenden, nachfolgend aufgeführten Betrages verpflichtet, der die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge aufzuwendenden Kosten für die Ersatzbeschaffung des Gegenstandes nicht übersteigt, es sei denn, der Badegast oder – im Fall von Ziffer 2.3 dieser Haus- und Badeordnung – dessen Begleitperson hat den Verlust nicht zu vertreten:
- Coin, lose: € 8,09
- Coin mit Armband: € 10,70
Dem Badegast oder – im Fall von Ziffer 2.3 dieser Haus- und Badeordnung – dessen Begleitperson ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in jeweils wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der Toskanaworld AG bleibt es vorbehalten, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen.
Der Badegast oder – im Fall von Ziffer 2.3 dieser Haus- und Badeordnung – dessen Begleitperson ist im Falle eines zu von ihm/dieser zu vertretenden Verlustes eines Datenträgers (Coins) darüber hinaus verpflichtet, den bis zur Verlustmeldung (vgl. Ziffer 3.9 dieser Haus- und Badeordnung) durch Verwendung des Coins als Zahlungsmittel konkret in Anspruch genommenen Kredit zurückzuführen, es sei denn, der Badegast oder – im Fall von Ziffer 2.3 dieser Haus- und Badeordnung – dessen Begleitperson kann nachweisen, dass er/sie den Coin in dieser Zeitspanne nicht als Zahlungsmittel eingesetzt hat und/oder die im internen Abrechnungssystem registrierte Verwendung des Coins als Zahlungsmittel fehlerhaft ist.
4. Öffnungs- und Badezeiten
4.1 Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten werden über Aushänge in den Bädern und Prospekte, welche insoweit Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung sind, sowie auf der Internetseite www.toskanaworld.net bekannt gegeben.
4.2 Die zu zahlende Badezeit beträgt einschließlich Aus- und Ankleiden mindestens 2 Stunden. Die Badezeit beginnt mit dem Eintritt durch das Eingangsdrehkreuz und endet mit dem Verlassen durch das Ausgangsdrehkreuz. Das Ende für die Nutzung der Badeinrichtungen ist so zu wählen, dass das Bad mit Ende der Öffnungszeit verlassen werden kann. Bei Überschreiten der Badezeit besteht eine Nachzahlungspflicht; der jeweilige Betrag ist in der aktuellen Preisliste (vgl. Ziffer 3.1 dieser Haus- und Badeordnung) aufgeführt.
5. Verhalten in den Bädern
5.1 Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Es gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.
5.2 Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln.
5.3 Das Mitbringen von Speisen und alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Im Bad erworbene Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden.
5.4 Das Rauchen ist nur außerhalb des Bades an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten. Zigarettenreste dürfen nur in die dafür aufgestellten Behälter geworfen werden.
5.5 Dem Gast ist es nicht gestattet, im Bad Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Radio- oder Fernsehempfangsgeräte zu benutzen.
5.6 Behälter aus Glas (Flaschen und sonstige Behältnisse), Metall (Dosen) oder Porzellan dürfen in das Bad nicht mitgebracht werden.
5.7 Fundgegenstände sind unverzüglich an das Aufsichtspersonal auszuhändigen. Fundgegenstände werden nach den gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere – soweit vorhanden – nach der jeweils gültigen Fassung der örtlich einschlägigen Fundsachenverordnung oder -satzung behandelt.
5.8 Garderobenschränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt (vgl. Ziffer 5.7 dieser Haus- und Badeordnung).
5.9 Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer bzw. dessen Begleitperson zu reinigen. Mit Verlassen der Umkleidekabine sind im gesamten Bad rutschhemmende Badeschuhe zu tragen. Diese sind erst unmittelbar vor jedem Betreten der Becken bei gesichertem Stand auszuziehen und so abzustellen, dass sie keine Gefahrenquelle für andere Badegäste oder das Aufsichtspersonal bilden und jeweils unverzüglich nach Verlassen der Becken wieder anzuziehen.
5.10 Vor der Benutzung der Becken muss in den Duschräumen eine Körperreinigung vorgenommen werden. Das Ablegen der Badekleidung in den Duschen wird empfohlen. Eine darüber hinausgehende Körperpflege (z. B. Rasieren, Nägel schneiden o. Ä.) ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Die Verwendung von Körperreinigungsmitteln außerhalb der gekennzeichneten Duschräume ist nicht gestattet.
5.11 Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung gestattet (ausgenommen Duschanlagen).
5.12 Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt. Soweit möglich, sind vorhandene Handläufe und Geländer zu benutzen.
5.13 Die Nutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Taucherbrillen, Schnorchel) ist nicht gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Thermalbecken ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.
5.14 Kinderrutschen dürfen nur benutzt werden entsprechend der Beschilderung und nur nach Anleitung, Hilfestellung und Beaufsichtigung durch die Begleitperson (vgl. Ziffer 2.3 dieser Haus- und Badeordnung). Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Einrutschbereich muss sofort verlassen werden. Das Rutschen geschieht auf eigene Gefahr.
5.15 Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse (Print-, Digital-, Funk- und Fernsehmedien) bedarf das Fotografieren und Filmen der schriftlichen Einwilligung durch die Toskanaworld AG.
5.16 Die Durchführung von Wassertherapien ist nur Personen gestattet, die hierfür von der Toskanaworld AG schriftlich berechtigt worden sind.
5.17 Im Liquid Sound® Tempel ist absolute Ruhe einzuhalten. In den weiteren Bereichen des Bades ist adäquate Lautstärke einzuhalten.
5.18 Die Reservierung von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. Das Personal und jeder Gast ist berechtigt, die Platzhalter von den Liegen zu entfernen.
6. Aufsicht und Hausrecht
6.1 Das Aufsichtspersonal sorgt in den Bädern für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung und übt das Hausrecht aus. Der Badegast hat den zur Einhaltung der Haus- und Badeordnung sowie in Ausübung des Hausrechts gebotenen Anordnungen des Aufsichtspersonals unverzüglich Folge zu leisten.
6.2 Badegäste, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Badegäste belästigen und/oder auf sonstige Weise gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können nach erfolgloser Abmahnung, es sei denn diese ist aufgrund der Schwere des Verstoßes entbehrlich, ohne Erstattung des geleisteten Entgeltes des Bades verwiesen werden. Grobe schuldhafte Verstöße gegen die Haus- und Badeordnung und jedweder Versuch des Erschleichens von Leistungen (§ 265a Strafgesetzbuch), wie etwa das Überspringen des Eingangsdrehkreuzes, führen umgehend zur Aussprache eines Hausverbotes und ggf. zur Erstattung einer Strafanzeige und Stellung eines Strafantrages.
7. Haftung
7.1 Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Toskanaworld AG, die Bäder und deren Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
7.2 Die Toskanaworld AG und ihre Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art ausgeschlossen.
7.3 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schäden an den auf Parkflächen des Bades abgestellten Fahrzeugen. Durch die Bereitstellung von Parkflächen werden keine Verwahrpflichten der Toskanaworld AG für die darauf abgestellten Fahrzeuge begründet.
7.4 Dem Badegast wird angeraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Die Betreibergesellschaft übernimmt keinerlei Bewachungs- und sonstige Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Gegenstände. Gleiches gilt für Gegenstände, die in Fahrzeugen belassen werden, die auf Parkflächen des Bades geparkt werden. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschranks und/oder Wertfachs werden keine Verwahrpflichten der Betreibergesellschaft für darin eingebrachte Gegenstände begründet. In der Verantwortung des Badegastes oder – im Fall von Ziffer 2.3 dieser Haus- und Badeordnung – dessen Begleitperson liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren, die Schlüssel/Datenträger (Coins) besonders sorgfältig aufzubewahren und Letztere und/oder den zum Verschließen eines Wertfaches gewählten Zahlencode unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Fehlfunktionen von Schließeinrichtungen der Garderobenschränke und Wertfächer sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden.
7.5 Was die Haftung des Badegastes oder – im Fall von Ziffer 2.3 dieser Haus- und Badeordnung – dessen Begleitperson im Falle des vom Badegast oder von dessen Begleitperson zu vertretenden Verlustes eines dem Badegast oder dessen Begleitperson ausgehändigten Gegenstandes der Toskanaworld AG betrifft, wird ergänzend auf Ziffer 3.10 dieser Haus- und Badeordnung verwiesen.
B. Saunaordnung
1. Allgemeines
1.1 Die Saunaordnung ergänzt die Haus- und Badeordnung hinsichtlich der Benutzung des jeweiligen Sauna- und Dampfbäderbereichs. Sollten die Haus- und Badeordnung und die Saunaordnung voneinander abweichende Regelungen enthalten, geht für den jeweiligen Sauna- und der Dampfbäderbereich die Saunaordnung vor.
1.2 Zum eigenen Vorteil, aber auch mit Rücksicht auf andere Saunagäste, die Entspannung suchen, ist im gesamten Sauna- und Dampfbäderbereich eine adäquate Lautstärke einzuhalten.
1.3 Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.
1.4 Im gesamten Saunabereich ist das Fotografieren, Filmen und der Gebrauch von Mobiltelefonen nicht gestattet.
1.5 Es wird empfohlen, dass Kinder erst ab dem 3. Lebensjahr und jeweils nur für kurze Zeitabschnitte die Sauna besuchen. Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet (vgl. Ziffer 2.3 der Haus- und Badeordnung (A.)).
2. Vorreinigung
2.1 Jeder Saunagast ist verpflichtet, sich vor dem Saunabad im Bereich der hierfür vorgesehenen Duschräume gründlich zu reinigen.
2.2 Das Auswaschen von Textilien, wie Handtüchern oder Unterwäsche, ist nicht gestattet.
3. Verhalten in den Sauna- und Dampfkabinen
3.1 Die Sauna-Kabinen sind nur ohne Bekleidung und mit einem ausreichend großen Liegehandtuch zu betreten.
3.2 Die Saunatüren sind ausschließlich zum Betreten der Sauna für das eigene Saunieren zu öffnen, nicht jedoch in Badekleidung zum reinen Inspizieren des Saunainnenraumes, da dadurch die Saunagäste gestört werden.
3.3. Badeschuhe dürfen nicht mit in die Sauna-Kabinen genommen werden. Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik sowie Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht in die Nassbereiche und Saunakabinen mitgenommen werden (ausgenommen Lektarium).
3.4 Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist möglichst zu vermeiden. Handtücher sind beim Verlassen der Sauna-Kabinen wieder mitzunehmen. Auf das Trocknen von Handtüchern oder Wäsche ist in den Sauna-Kabinen oder auf Heizkörpern anderer Räume zu verzichten.
3.5 Kosmetische Handlungen sind in Sauna-Kabinen und Dampfbädern zu unterlassen. Dies gilt auch für die Benutzung selbst mitgebrachter Peelings oder anderer Kosmetika und Einreibemittel, wie Honig, Salze, Öle o. Ä.
3.6 Bei Benutzung der Sauna- und Dampfkabinen ist zu beachten, dass die hohen Temperaturen, 40°C am Fußboden und bis 110°C an der Decke, für diese Räume charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Bei Zweifeln an den gesundheitlichen Wirkungen der Sauna- und Dampfkabinennutzung, ist vom Nutzer rechtzeitig medizinischer Rat einzuholen.
3.7 Insbesondere eine Berührung der Saunaöfen sowie Dampfaustrittsöffnungen ist zu vermeiden. Die Temperaturregeleinrichtungen dürfen nicht abgedeckt oder anderweitig manipuliert werden.
3.8 Aufgüsse auf den Saunaöfen werden, soweit keine automatischen Einrichtungen vorhanden sind, ausschließlich vom Saunapersonal durchgeführt.
4. Verhalten im Abkühl- und Ruheraum; Nutzung sonstiger Einrichtungen
4.1 Vor Benutzung des Tauchbeckens und der Whirlpools ist der Körper von Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Saunagäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in die Becken nicht hineingesprungen werden.
4.2 Vor Benutzung des Tauchbeckens oder einer Ruheliege sind Hautpflegemittel – gleich welcher Art – nicht anzuwenden.
4.3 Die Benutzung des Fußwärmebeckens dient der Erwärmung der Füße und der Kreislaufanregung, nicht der Reinigung der Füße.
4.4 Zur Nutzung der Stühle und Liegen wird eine körpergroße, trockene Unterlage empfohlen.
4.5 Der Aufenthalt im Bereich der Gastronomie ist nur in angemessener Textilbekleidung gestattet.
Firma und Satzungssitz: Therme Bad Orb GmbH | Horststr. 1 | 63619 Bad Orb
Amtsgericht Hanau, HRB 92929 | Ust.Nr. 162/125/04061 | Ust.IdNr. DE232089305
Geschäftsführer: Klaus Dieter Böhm-Schneider
Sparkasse Mittelthüringen | IBAN DE75 8205 1000 0600 1070 35 | SWIFT-BIC HELADEF1WEM
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